Weitere Lockerungen für das Training im Stadion

Trainingsstart 200Bild(DieSch) Nach der ersten vorsichtigen Öffnung des Trainingsbetriebs in Freiluftsportanlagen gibt es nach der neuen Sportstätten-Verordnung des Kultus- und Sozialministeriums vom 22. Mai 2020 weitere Lockerungen, die ab 2. Juni 2020 gelten. Für das Training der LG Steinlach-Zollern im Ernwiesenstadion in Belsen und im Hechinger Weiherstadion bedeutet dies insbesondere, dass künftig in Gruppen von bis zu zehn Personen trainiert werden kann. Bislang war die Gruppengröße auf fünf Personen beschränkt. Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wie durchgängige Abstandswahrung, Reinigen der Hände und Sportgeräte, Dokumentation der Teilnehmer usw. gelten natürlich weiter.

Die LG Steinlach-Zollern wird ihr umfassendes Schutzkonzept an die neue Verordnungslage anpassen und nach Abstimmung mit den Ordnungsbehörden das Training entsprechend gestalten.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich die Schutzmaßnahmen im Training zwar grundsätzlich umsetzen lassen, der Aufwand dafür aber ungleich größer ist, als unter normalen Voraussetzungen.

Die einzelnen Trainingsgruppen werden wie gewohnt von ihren jeweiligen Ansprechpartnern über die Details informiert.